20.04.23

Assessor/-in in der Sozialgerichtsbarkeit

Zur Umsetzung der Empfehlungen der Assessorenversammlung des DRB zum Umgang mit Berufsanfängern in der Justiz

Mit Erarbeitung eines Thesenpapiers der Assessorenversammlung des DRB zum Umgang mit Berufsanfängern in der Justiz wurde im Verband ein wichtiger Impuls zur besseren Integration und Unterstützung von Nachwuchskräften unserer Justiz gesetzt, der einige Anregungen zur Diskussion im Bundesvorstand des DRB und den Landes- und Fachverbänden geben dürfte. 

Dies ist auch dringend angezeigt. Denn die Justiz steht angesichts der demografischen Veränderungen und der zunehmenden Konkurrenz um qualifizierte Nachwuchskräfte vor erheblichen Herausforderungen. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern wird die Rekrutierung von Berufsanfängern zunehmend schwieriger. Diese Entwicklung dürfte sich in den kommenden Jahren noch verstärken, nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle und der hohen Nachfrage nach juristischen Fachkräften. Daher ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl neue Nachwuchskräfte zu gewinnen als auch bestehende Assessoren langfristig an die Justiz zu binden.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des BDS am 12./13. September 2024 in Dresden wurde das Thesenpapier der Assessorenversammlung und die darin enthaltenen Positionen der Jungrichterschaft daher mit besonderem Augenmerk auf die Werbung für das Richteramt und eine verbesserte Unterstützung von Berufsanfängern in der Praxis aufgegriffen sowie im Hinblick auf weitere Verbandsarbeit und Umsetzbarkeit im Kontext der Sozialgerichtbarkeit besprochen. 

Dabei waren u.a. folgende Punkte, wie von der Assessorenversammlung erarbeitet, zu diskutieren:

I. Zusammenfassung der Positionen der Assessorenversammlung

1. Verbesserung der Planbarkeit und Transparenz

Die Assessorenzeit als zentrale Phase der beruflichen Entwicklung solle – so die Assessorenversammlung – möglichst planbar und transparent strukturiert werden, etwa durch die Berücksichtigung individueller Wünsche der Berufsanfänger. So wünschen diese in die Planung ihrer Einsatzorte und Tätigkeiten bzw. die Kammerzuweisung einbezogen zu werden. Auch die Dauer der Probezeit soll im Regelfall auf maximal dreieinhalb Jahre begrenzt sein, wobei längere Zeiträume nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Betroffenen vorgesehen werden sollten. Betreffend das Beurteilungswesen wird eine transparentere und faire Beurteilung gefordert, bei der Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben verschiedener Gerichte vermieden werden sollen.

2. Entlastung und Unterstützung

Die Assessorenversammlung spricht sich weiter für die Umsetzung gezielter Maßnahmen beim Berufseinstieg, etwa eine Entlastung im Dezernat bzw. der Kammer von 25–50%, aus. Letzterer, nach Überzeugung der Mitglieder des BDS nicht realistisch umsetzbare Vorschlag solle es Assessoren ermöglichen, sich in ihre neuen Aufgaben einzuarbeiten, ohne dass die Qualität ihrer Arbeit leide. Auch sollen Mehrfachzuweisungen (an verschiedene Gerichte und/oder Rechtsgebiete) vermieden, Dezernate nur mit annehmbarem Bestand zugewiesen, Mentoringprogramme aufgesetzt oder erweitert und eine optimale Arbeitsplatzausstattung angestrebt werden. 

3. Aus- und Fortbildung

Auch sieht die Assessorenversammlung die kontinuierliche fachliche Weiterbildung als ein weiteres zentrales Element für den erfolgreichen Einstieg in die Justiz an, insbesondere durch zielgerichtete Einführungsprogramme, die nicht nur juristische Themen umfassen, sondern auch interdisziplinäre Themen wie Medizin- und Technikfragen, die für die Arbeit in der Justiz von Bedeutung sein können, umfassen.

4. „Soft Skills“ der Justiz gegenüber den Berufsanfängern

Auch spiele – nach Ansicht der Assessorenversammlung - die zwischenmenschliche Komponente eine zentrale Rolle für den Erfolg der Nachwuchskräfte in der Justiz. Eine wertschätzende und unterstützende Kultur sei daher von großer Bedeutung. Ein „Wurf ins kalte Wasser“ nach dem Motto „Das haben wir auch so gemacht“ sei kontraproduktiv und führe oft zu Frustration und Motivationsverlust. Besser sei es, konstruktives Feedback zu installieren und Wertschätzung auszusprechen.

5. Weitere Anreize („Benefits“)

Schließlich spricht sich die Assessorenversammlung für „Benefits“, etwa eine verbesserte Besoldung und weitere Angebote, aus. Genannt werden hier u.a. ein Jobticket oder Deutschlandticket, Jobfahrräder, Parkmöglichkeiten, Getränkespender in der Behörde und Zuschüsse für dienstliche Anschaffungen wie Roben oder Homeoffice-Ausstattung. 

II. Fazit 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Empfehlungen der Assessorenversammlung als solche einen wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Unterstützung von Berufsanfängern in der Justiz darstellen. Nach Diskussion der Mitgliederversammlung des BDS sind die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Förderung der Planungssicherheit für Assessoren daher weit überwiegend begrüßenswert und sollten – wenn zwar mehr als Anregungen denn Forderungen – Beachtung in der Verbandsarbeit und, soweit möglich, in der Organisation der einzelnen Gerichte finden. So ist die Diskussion in den Gremien der Landes- und Fachverbände weiterzuführen, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen – auch mit Blick auf örtliche Gegebenheiten – erfolgreich in die Nachwuchskonzepte der Länder integriert werden können. Letztlich ist es entscheidend, dass alle Beteiligten – von den Assessoren über die Justizverwaltung bis hin zu den politischen Entscheidungsträgern – an einem Strang ziehen, um die Justiz als Arbeitgeber für Nachwuchskräfte attraktiv zu machen und gleichzeitig die Qualität der rechtlichen Arbeit zu sichern.

 

RinSG Dr. Anna Weilnhammer

Assessorenbeauftragte

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