12.03.19

Sozialrichter/-in

Die Sozialgerichtsbarkeit sichert neben dem Rechtsfrieden auch den sozialen Frieden. Denn das Sozialrecht betrifft die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung. 

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut – auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie leisten täglich ihren Beitrag in einem anspruchsvollen Berufsfeld. Hierfür benötigen Sie Rahmenbedingungen für eine funktionsfähige Justiz. Dazu gehören etwa:

  • die unbedingte Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit

  • praxistaugliche Vorschriften des materiellen Sozialrechts

  • ein den berechtigten Interessen der Beteiligten und der Handhabbarkeit der Verfahren gleichermaßen verpflichtetes Prozessrecht

  • eine ausreichende Personalausstattung an den Gerichten im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst

  • dem gerichtlichen Verfahren dienende, eine effiziente Bearbeitung ermöglichende Sachmittel

  • Leistungen des Dienstherrn, die der verfassungsgemäßen Stellung des Richters als Dritte Gewalt entsprechen und den Beruf auch attraktiv für qualifizierte Berufsanfänger macht.

  • die Achtung der (sozial)richterlichen Tätigkeit durch Beteiligte und Öffentlichkeit

  • die angemessene Verankerung des Sozialrechts in der juristischen Ausbildung

Dies zu erreichen, zu sichern und zu verbessern, dazu dient die Arbeit des Bundes Deutscher Sozialrichter. Er ist Interessenvertreter der Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit. Als Fachverband im Deutschen Richterbund hat er eine gewichtige Stimme und wird in Politik, Ministerien und Medien gehört.