Presseerklärung der CDU-Landtagsfraktion in NRW sorgt für Empörung

Die Presseerklärung der CDU-Landtagsfraktion vom 22.11.2011, die schwerwiegende Vorwürfe gegen Richter des Landessozialgerichts NRW enthält, hat in der Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen großes Befremden hervorgerufen. Die Ausführungen beruhen auf mangelnder Kenntnis der zugrundeliegenden Tatsachen und enthalten rechtlich unhaltbare Schlussfolgerungen. Zudem belegen sie fehlenden Respekt vor der Gewaltenteilung.

Dies gibt Anlass zu folgenden Hinweisen:

  1. Die Kosten der Beweiserhebung werden im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Staatskasse getragen. Denn das Verfahren ist in der Regel gerichtskostenfrei. Eine Ausnahmevorschrift in § 192 Abs. 4 SGG lässt nur unter engen Voraussetzungen zu, einer Behörde diese Kosten aufzuerlegen, was Dr. von Renesse in 37 Kostenbeschlüssen – davon 36 ohne inhaltliche Begründung – angenommen hat.
  2. Unanfechtbare Beschlüsse können aufgrund des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung aufgehoben werden, wenn dies der Beseitigung groben prozessualen Unrechts zu Lasten eines Beteiligten dient (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.11.2008 – 1 BvR 848/07; Bundessozialgericht, Beschluss vom 21.08.2009 – B 11 AL 12/09 C). Diese Voraussetzungen hat der 18. Senat als erfüllt angesehen.
  3. Der 18. Senat war nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landessozialgerichts für die Entscheidungen über die Gegenvorstellungen zuständig. Er hat in der dort vorgesehenen Besetzung und zudem unter Wahrung des gebotenen rechtlichen Gehörs entschieden.

 

Völlig inakzeptabel ist der Versuch, Richter in ihrer Spruchtätigkeit zu kriminalisieren, indem die Einschaltung der Staatsanwaltschaft gefordert wird; zumal die Pressemitteilung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Beschlüssen des 18. Senats des LSG völlig vermissen lässt.

Abgesehen davon ist unerfindlich, warum die Presseerklärung davon ausgeht, Herr Dr. von Renesse sei „ehemaliger Richter“ des LSG. Herr Dr. von Renesse ist Mitglied des 13. Senats des LSG und stellvertretender Vorsitzender dieses Senats.