Überhitzte Debatte um Hartz 4-Leistungen für EU-Ausländer

Das Thema Armutszuwanderung aus Südosteuropa hat in den vergangenen Tagen zu heftigen Reaktionen seitens der Politik und der Medien geführt. Mal sind Armutszuwanderer im Visier, mal die EU-Kommission und ein anderes Mal Sozialgerichte, die über Ansprüche von EU-Ausländern auf Grundsicherungsleistungen (Hartz 4-Leistungen) zu entscheiden haben.

Der Bund Deutscher Sozialrichter (BDS) rät dringend zu einer Versachlichung der Debatte! Die Sozialgerichte proben nicht etwa den Aufstand, wie es in einem Kommentar in der FAZ vom 11.01.2014 heißt. Sie entscheiden über Sozialleistungsansprüche von EU-Bürgern nach Recht und Gesetz. Allerdings ist die Rechtslage kompliziert: Deutsche Rechtsvorschriften müssen im Licht europarechtlicher Regelungen ausgelegt werden. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung wird es noch einige Zeit dauern. Unabhängig davon bestehen die sozialen Fragen aufgrund der Armutszuwanderung bereits seit geraumer Zeit. Sie müssen von der Politik – nicht von den Gerichten – einer Lösung zugeführt werden.